Allgemeine Geschäftsbedingungen

(SIDENZA® CLEANSERVICE) Stand 01.02.2016


1. 

SIDENZA®CLEANSERVICE erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diesen von SIDENZA®CLEANSERVICE schriftlich zugestimmt wird. 

2.  

SIDENZA®CLEANSERVICE übernimmt im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs Dienstleistungen auf den Gebieten Wasserkreislaufbehandlung, Industriereinigung und den weiteren auf der Webseite von SIDENZA®CLEANSERVICE aufgeführten Rubriken. SIDENZA®CLEANSERVICE ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrages Dritter zu bedienen.

3. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die sichere und ordnungsgemäße Ausführung der Vertragserfüllung zu schaffen. Mehraufwendungen und Schäden, die sich durch einem Verstoß hiergegen ergeben, gehen zu seinem Lasten.

Ebenso stellt der Auftraggeber die zur Ausführung der Arbeiten erforderliche Strom- und Wassermenge, sowie die Benutzung seiner Abfall- und Abwasserentsorgung unentgeltlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber sorgt dafür das Werkzeuge, Arbeitsmaterialien sowie persönliche Gegenstände der Mitarbeiter von SIDENZA®CLEANSERVICE während der Durchführung der Arbeiten sicher verwahrt werden können. Er haftet für Schäden, die sich aus einem Verstoß hiergegen ergeben.

4.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch SIDENZA®CLEANSERVICE erbrachte Leistung nach deren Beendigung unverzüglich abzunehmen. Bei längerfristigen Arbeiten oder Arbeiten mit größerem Umfang ist SIDENZA®CLEANSERVICE berechtigt vom Auftraggeber Teilabnahmen einzufordern. Die Abnahme bzw. Teilabnahme gilt als durchgeführt, wenn der Auftraggeber sie nicht am Tag der Beendigung der Arbeiten/Teilabnahmen vornimmt. Ungeachtet einer Abnahme hat der Auftraggeber eine Vergütung an SIDENZA®CLEANSERVICE zu leisten, wenn die Leistung infolge Nichtverschulden seitens SIDENZA®CLEANSERVICE nicht erbracht werden konnte.

5. 

Der Auftraggeber ist nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet, diese unverzüglich zu kontrollieren. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zu spät angezeigte Mängel werden nur  noch insoweit berücksichtigt, wenn der Mangel bei ordnungsgemäßer Abnahme der Dienstleistung nicht erkennbar war.

Bei fristgerecht mitgeteilten, begründeten Mängeln kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Ansprüche auf Minderung und/oder Schadensersatz hat der Auftraggeber nur, wenn die Frist zur Nachbesserung erfolglos verstrichen ist. Auf den Schadensersatzanspruch ist die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10 anzuwenden.

6. 

Die Preise von SIDENZA®CLEANSERVICE richten sich nach dem Angebot. SIDENZA®CLEANSERVICE ist berechtigt die Angaben des Auftraggebers im Vorfeld auf Richtigkeit und Leistungsumfang zu überprüfen. 

Die Preise beinhalten die regulären Lohn- und Materialkosten. Gesetzliche oder tarifliche Zuschläge werden gesondert in Rechnung gestellt.

Zusatzleistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind und/oder bei Arbeitsaufnahme nicht erkennbar waren, die jedoch für die Erzielung des Reinigungserfolges notwendig sind werden von SIDENZA®CLEANSERVICE dem Auftraggeber unverzüglich zusätzlich angeboten. Stimmt der Auftraggeber der Auftragserweiterung nicht zu, ist SIDENZA®CLEANSERVICE berechtigt vom gesamten Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen von SIDENZA®CLEANSERVICE sind vom Auftraggeber vereinbarungsgemäß zu vergüten.

Vom Auftraggeber zu vertretende Leistungshindernisse oder Wartezeiten werden im Umfang des erweiterten Aufwands zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Das Entgelt versteht sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. 

Bei Vertragsverhältnissen, die eine regelmäßige Leistung zum Vertragsgegenstand haben, hat SIDENZA®CLEANSERVICE im Umfang der Kostensteigerung (z.B. Lohnkosten) sowie bei einer Erhöhung der relevanten Kalkulationsgrundlage (z.B. Steuern, Abgaben,… ) das Recht zur Anpassung des Entgelts. Die Anpassung ist schriftlich unter Darstellung des Änderungsgrundes geltend zu machen.

Sollte die Preiserhöhung zu einer für den Auftraggeber unzumutbaren Preiserhöhung führen, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Die Beweiskraft obliegt dem Auftraggeber.

8.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertrag eine feste Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag ist erstmalig kündbar zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr unter Beibehaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.

Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

9.

Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, es sei denn es ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Wird die Rechnung nicht fristgerecht von Seiten des Auftraggebers beglichen, ist der Auftraggeber berechtigt, ab Zugang der 1. Mahnung Verzugszinsen zu berechnen oder die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der Forderung einzustellen.

Aufrechnungen gegen von SIDENZA®CLEANSERVICE gestellte Rechnungen sind nur mit rechtskräftig titulierten Forderungen des Auftraggebers möglich.

10. 

Schäden, die bei der Ausführung der Dienstleistungen verursacht werden, hat SIDENZA®CLEANSERVICE nur zu vertreten, sofern SIDENZA®CLEANSERVICE Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. 

SIDENZA®CLEANSERVICE haftet für Schäden aufgrund Pflichtverletzung. Diese Haftung beschränkt sich auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden, maximal jedoch auf die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung von SIDENZA®CLEANSERVICE.

Diese Haftungsbeschränkung gilt im gleichen Umfang für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter sowie durch SIDENZA®CLEANSERVICE beauftragter Dritter.

11. 

Soweit und solange einer der Vertragspartner durch Umstände oder Einflüsse, auf deren Eintritt kein Einfluss genommen werden kann (z.B. Feuer, Ereignisse höherer Gewalt, o.ä.) an der Erfüllung des Vertrages unverschuldet gehindert ist, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen.

Der jeweils andere Vertragspartner ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren, damit im gegenseitigen Einvernehmen Abhilfe geschaffen werden kann. Die vertraglichen Termine und Fristen verlängern sich in diesem Fall um eine angemessene Frist.

12.

Die mit Vertrag bestimmten Pflichten sind unter der Verschwiegenheitspflicht vertrauensvoll zu erfüllen. Weitergabe von Informationen aus dem Vertragsverhältnis, außer an Behörden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sind nur in Absprache mit dem Vertragspartner zulässig.

Die Abwerbung von Mitarbeitern von SIDENZA®CLEANSERVICE ist bis zu 2 Jahre nach Vertragsbeendigung unzulässig. 

13.

Diese AGB enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Änderungen sind rechtlich unverbindlich.

Für die von den Vertragsparteien auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge und der daraus resultierenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr, es sei denn das gesetzliche Vorschriften die Anwendung anderen Rechts vorschreiben.

14.

Erfüllungsort ist der Firmensitz von SIDENZA®CLEANSERVICE Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiedenzhausen, sofern der Kunde „Unternehmer im Sinne des § 14 BGB“ ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

15.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen unberührt – diese gelten daher weiter. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt, sollte bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar werden.