Reinigung und Pflege von offenen und geschlossenen Wasserkreisläufen

Wasserkreisläufe / Kühlkreisläufe haben die Aufgabe zu kühlen, d.h. überschüssige Wärme abzuführen und die Temperaturen an Maschinen und Werkzeugen konstant zu halten.

Ablagerungen, Kalk und Korrosionen durch zu hohen Salzgehalt, sowie Mikroorganismen und Algen im Wasser, können diesen Kreislauf unterbrechen. Diese Einwirkungen verursachen eine kontinuierliche Abnahme der Wärmeübertragung bis hin zum Anlagenstillstand.

Umso wichtiger ist die stetige Reinigung und Pflege des Kühl- und/oder Prozesswassersystems, um Produktivitätsverlust, steigende Betriebskosten oder gar Stillstandszeiten zu vermeiden.

Wenn Ihr Prozess nicht mehr richtig funtioniert, sind wir mit unserem SCS3System darauf spezialisiert die Probleme zu erkennen und mit Ihnen zusammen zu lösen.

Offener Geschlossener SCS3System VDI 2047 / 2 42. BImSchV


Offener Wasserkreislauf

In einem offenen Kühlwasserkreislauf erfolgt der Wärmeaustausch des Wassers durch direkten Kontakt mit der Luft. Das Prozesswasser wird im Kreislauf über einen Kühlturm geführt, wobei im Kühlturm im Gegenstrom Luft durch einen Ventilator erzeugt wird, der das Wasser verdunsten lässt. Durch den Wärmeaustausch zwischen Luft und Wasser ergibt sich der Kühleffekt. Das so gekühlte Wasser wird in einem Auffangbecken gesammelt und anschließend in den Kreislauf zurückgeführt.

Durch die Verdunstung treten Wasserverluste auf, welche durch das Nachspeisen von Zusatzwasser ausgeglichen werden. Hierbei entstehen allerdings immer wieder Probleme, wenn das System nicht ordnungsgemäß gepflegt und gereinigt wird.

Probleme eines offenen Wasserkreislaufes können sein:

  • Bakterien – und / oder Algenbefall
  • Kalkablagerungen
  • Korrosion
  • Zu hoher Salzgehalt des Wassers
  • Härte des Wasser stimmt nicht
  • Legionellen
  • Psyeudonomaden

Um diese Probleme zu verhindern muss das Zusatzwasser und auch das Prozesswasser mechanisch und /oder chemisch behandelt werden.

Unser Unternehmen hat sich darauf spezialisiert Ihren Wasserkreislauf unter Einsatz unseres SCS3System nach der VDI - Richtlinie VDI 2047/2 (Kühlturmregel) konstant zu halten.


Geschlossener Wasserkreislauf

Der geschlossene Kühlwasserkreislauf arbeitet ohne Verdunstung.

Das zu kühlende Prozesswasser wird hier durch einen sogenannten Wärmetauscher geleitet. Dieser leitet die Wärme an das sich in einem Kühlturm befindliche Kühlwasser ab. Das im Wärmetauscher abgekühlte Prozesswasser fließt in den Kreislauf zurück.

Bei geschlossenen Wasserkreisläufen ist eine mechanische und/oder chemische Kühlwasserbehandlung zwingend notwendig, da das Wasser mehrfach genutzt wird. Allerdings wird der Kühlkreislauf in der Regel nur einmalig befüllt. Lediglich bei Leckagen ist eine Nachspeisung notwendig. Die Wasserbehandlung eines geschlossenen Wasserkreislaufes ist daher wenig wartungsintensiv.

Allerdings ist aufgrund der Mehrfachnutzung des Wassers besonders auf den Korrosionsschutz zu achten, welcher einen Schwerpunkt der Pflege darstellt.

Auch für den geschlossenen Wasserkreislauf kann sich der Einsatz unseres SCS3Systems lohnen, um Ausfälle zu vermeiden.


VDI Richtlinie VDI 2047, Blatt 2 unter Vorgabe der 42. BImSchV

Bundesimmisionsschutz-Verordnung

"Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen"

Rückkühlwerke bzw. Verdunstungsanlagen, die verwendet werden, um überschüssige Wärme aus Prozessen jeglicher Art abzuführen, können Quellen für luftgetragene Keime wie z. B. Legionellen sein und Infektionen wie etwa 2010 in Ulm und 2013 in Warstein hervorrufen. Der Betreiber einer solchen Anlage steht in der Verantwortung dieses Risiko zu minimieren.

Da eine große Anzahl von Anlagen aller möglichen Größenordnungen auch in dicht besiedelten Gebieten betrieben werden wurde die VDI Richtlinie VDI 2047/2 entwickelt. Diese Richtlinie gibt der verantwortlichen Person Hinweise zum hygienegerechten Betrieb bei bestehenden und neu zu errichtenden Verdunstungskühlanlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird.

Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeüberträger aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird.

Die Richtlinie VDI 2047/2 beschreibt nicht nur Hygieneaspekte in Planung, Ausführung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, sondern legt auch das Durchführungskonzept der verantwortlichen Person dar.


42. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung)

Als Verpflichtung für Betreiber von Kühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern!

Am 2. Juni wurde seitens des Bundesrats die 42. BImSchV,  die sogenannte Legionellenverordnung (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider) verabschiedet.  Sie schreibt einen hygienisch einwandfreien Betrieb  von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und  Nassabscheidern vor und  tritt 1 Monat nach Ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Diese 42. Verordnung führt für mehr als 30.000 Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflicht ein.

Zweck dieser Verordnung ist es, die Entstehung hoher Legionellen-Konzentrationen zu verhindern und ein gesundheitliches Risiko zu reduzieren.

Die VDI-Richtlinie 2047-2 unter der Vorgabe der 42. BImSchV verpflichtet die Betreiber neuer und bestehender Kühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheidern  diese gem. § 13 anzuzeigen. Bei Neuanlagen beträgt die Frist  1 Monat nach der Erstbefüllung , bei bestehenden Anlagen spätestens 6 Monate nach dem In-Kraft-Treten der Verordnung.

Ebenso verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber, das verwendete Wasser der Kühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider mindestens alle 3 Monate durch spezielle Labore mikrobiologisch untersuchen zu lassen. Die Probennahme erfolgt durch speziell geschulte Sachverständige. Diese fachkundige Person erstellt auch eine den Gegebenheiten entsprechende Risikobewertung.

Desweiteren haben die Betreiber gem. § 12 ein Betriebstagebuch zu führen, welches 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Gem. § 14 müssen alle erfassten Anlagen im Turnus von 5 Jahren von einer von der Verordnung anerkannten Stelle überprüft werden.

FÄLLIGKEIT DER ERSTÜBERPRÜFUNG

1. Betroffen sind

  • Verdunstungskühlanlagen
  • Kühltürme
    • (mit mehr als 200 MW Leistung)
  • Nassabscheider
  • (nicht für Anlagen:   
    • mit einem Dauer-ph-Wert<4 und >10
    • mit ausschließlich Frischwasser im Durchlauf
    • die das Abgas für mind. 10 s auf mind. 72°C erhitzen

2. Inbetriebnahme

Vor der (Wieder-) Inbetriebnahme der Anlage muss seitens einer geschulten und fachkundigen Person eine Gefährdungsbeurteilung inkl. Risikoanalyse und –bewertung stattfinden. Ebenso findet eine Prüfung der Anlage anhand einer definierten Checkliste statt.

3. Grenzwerte und Maßnahmen

Nach der (Wieder-)Inbetriebnahme der  Anlage ist die erste Laboruntersuchung des Nutzwassers innerhalb von 4 Wochen durchzuführen. Betreiber, die bisher noch keine Laboruntersuchungen durchgeführt haben, müssen diese erstmalig bis August 2017 durchführen. Die Probe entnimmt wiederum eine dementsprechend geschulte Person. Zu prüfen ist die chemische Beschaffenheit des Wassers anhand chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Kennzahlen.

4. Anzeigepflicht und Dokumentation

  • Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde:
    • Neuanlagen: spätestens 1 Monat nach Erstbefüllung
    • Bestandsanlagen: spätestens bis Dezember 2017
    • Bei Änderungen: unverzüglich
    • Bei überschrittenen Grenzwerten: unverzüglich
  • Dokumentation
    • Die Dokumentation erfolgt anhand eines Betriebstagebuches, in welchem u.a. die Betriebsdaten, die Untersuchungsergebnisse, die ergriffenen Maßnahmen und alle weiteren die Anlage betreffenden Daten zu dokumentieren sind und welches bei Überprüfung vorgelegt werden muss. Die Einträge sind 5 Jahre aufzubewahren.